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Ab dem 1. August 2006 ersetzt der neue Gründungszuschuss den Existenzgründungszuschuss ("Ich-AG") und das Überbrückungsgeld.
Für den Elternunterhalt muss der Vermögensstamm nur bei wirtschaftlicher Verwertungsmöglichkeit eingesetzt werden.
ALG II-Empfänger können grundsätzlich die volle Übernahme der Betriebskosten für eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus verlangen.
Die Erhebung des vollen Krankenkassenbeitrags auf Betriebsrenten von freiwillig gesetzlich Versicherten ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen mit einer umfangreichen Kürzung von Steuervergünstigungen leben.
Das Haushaltsbegleitgesetz 2006 ist in Kraft getreten und sieht bereits erste Änderungen zum 1. Juli 2006 vor.
Bezieher von ALG II müssen nicht in jedem Fall einen Hausbesuch von Mitarbeitern der Arbeitsagentur hinnehmen.
Für Einmalzahlungen müssen die Umlagen U1 und U2 nicht abgeführt werden.
Arbeitslosengeld II ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.
Seit dem 1. Januar 2006 erfolgt die Unfallversicherung für Minijobs in Privathaushalten direkt per Haushaltsscheck.