Anfang | << | 46 47 48 49 50 [51] 52 53 54

Wegen der umfassenden Änderungen bei der Besteuerung von Alterseinkünften gibt es nun ein Wahlrecht für die Ertragsanteilsbesteuerung, allerdings nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen.
Sozialversicherungsbeiträge werden grundsätzlich nach dem Verdienstanspruch der Arbeitnehmer berechnet, nicht nach dem tatsächlich gezahlten Lohn.
Ab dem 1. Januar 2005 gilt das Hartz IV-Gesetzes, mit dem die Leistungen aus Arbeitslosen- und Sozialhilfe verschmolzen werden.
Die Rentenreform bringt einige Nachteile für die zukünftigen Rentner, soll damit aber den Beitragssatz zur Rentenversicherung einigermaßen stabil halten.
Arbeitslosenhilfeempfänger haben keinen Anspruch auf die Berücksichtigung eigener Unterhaltsverpflichtungen.
Eine gesetzliche Krankenkasse muss nur in Ausnahmefällen verauslagte Taxikosten für Fahrten zum Arzt erstatten.
Eine Reihe von Anforderungen muss erfüllt sein, damit Arbeitsverhältnisse mit Familienangehörigen anerkannt werden, die im Betrieb mitarbeiten.
Schließt ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag, führt dies nicht in jedem Fall zu einer zwölfwöchigen Sperrfrist beim Arbeitslosengeld.
Die Sozialversicherungsträger verlangen, dass trotz der Vereinfachungen bei geringfügigen Beschäftigungen im vergangenen Jahr auch weiterhin Stundenaufzeichnungen geführt werden.
Mit Beginn des Jahres 2004 wurden durch den Gesetzgeber verschiedene Änderungen im Bereich der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung vorgenommen.