Rechtsanwalt Thomas Stamm

Fachanwalt für Sozialrecht in Jena

Fachanwalt Sozialrecht Jena - Thomas Stamm

Thomas Stamm, geboren 1968 in Glauchau, absolvierte zunächst eine Ausbildung zum Maschinenbauer. Nach einer einjährigen Tätigkeit in diesem Beruf studierte er an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Rechtswissenschaften. Das Rechtsreferendariat im Anschluss an das Universitätsstudium absolvierte Herr Stamm im Landgerichtsbezirk Zwickau. Thomas Stamm wurde im Dezember 1998 als Rechtsanwalt zugelassen.

Rechtsanwalt Thomas Stamm berät und vertritt seine Mandanten im Sozialrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht und Erbrecht.

Er ist seit 2007 berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Sozialrecht” zu führen.

Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann mehrere Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.




Rechtsanwaltsfachangestellte Ramona Leube

Sekretariat

Unser Sekretariat wird von Frau Ramona Leube betreut.

Frau Leube ist seit 1992 Rechtsanwaltsfachangestellte und in unserer Kanzlei für die Mandantenbetreuung, Büroorganisation, Korrespondenz, Terminvergabe u.v.m. verantwortlich.

Wenn Sie Fragen oder Probleme haben, ist Frau Leube Ihre freundliche und zuverlässige Ansprechpartnerin.

Bei Problemen mit dem Ausfüllen von Beratungs- oder Prozesskostenhilfeformularen ist Ihnen Frau Leube gern behilflich.