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Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006 sieht weitere Änderungen im Steuer- und Sozialrecht für 2006 und 2007 vor.
Auch bei einem Fachrichtungswechsel nach Beginn des vierten Semesters gibt es weiter BAföG, wenn die bisherigen Leistungen im neuen Studiengang anrechenbar sind.
Arbeitgeber, die bisher die Beiträge nach der besonderen Beitragsfälligkeit abgeführt haben, dürfen die Übergangsregelung zur neuen Beitragsfälligkeit nicht in Anspruch nehmen.
Seit dem 1. Februar 2006 gibt es für Selbstständige und Unternehmer unter bestimmten Umständen die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung.
Der Bezug von Arbeitslosengeld II führt nicht unweigerlich dazu, dass ein Mittelklassewagen unangemessen ist und deshalb verkauft werden muss.
Frühere Zahlungstermine, die Pflicht zur elektronischen Beitragsmeldung und höhere Beitragsbemessungsgrenzen kommen 2006 auf die Unternehmer zu.
Ein bißchen Ausgabenkürzung und viel Steuererhöhung findet sich in der Finanzplanung der Großkoalitionäre.
Die deutsche Rentenversicherung hat ihren grundlegenden Umbau nun mit einer Namensänderung weitgehend abgeschlossen.
Seit dem 1. Oktober 2005 gelten für Empfänger des Arbeitslosengelds II erhöhte Freibeträge beim Zuverdienst. Weiterhin werden einige staatliche Leistungen nicht mehr anspruchsmindernd berücksichtigt.
Auch ein Sozialhilfeempfänger darf eine Erbschaft ausschlagen, selbst wenn er damit auf die Möglichkeit verzichtet, selbst für seinen Lebensunterhalt aufzukommen.