Ein Arbeitgeber handelt auch dann straflos, wenn er aufgrund einer erschlichenen E-101-Bescheinigung keine Beiträge zur Sozialversicherung abführt.
Ab dem 1. Januar 2007 gelten neben dem geringeren Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 4,2 % für Empfänger des Arbeitslosengeldes II neue Regelungen.
Der Regelsatz des Arbeitslosengeldes II ist ausreichend hoch, um die vom Grundgesetz gebotene Existenzsicherung zu garantieren.
Zum Jahreswechsel werden die Beitragsbemessungsgrenzen an die Lohnentwicklung angepasst.
Zukünftig soll die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung erst enden, wenn die Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinander folgenden Jahren überschritten wurde.
Die Zwangsmitgliedschaft in den Berufsgenossenschaften ist nach Ansicht des Bundessozialgerichts rechtmäßig.
Ein Arbeitgeber muss auch dann die Schwerbehindertenausgleichsabgabe entrichten, wenn in seinem Betrieb die Beschäftigung von Schwerbehinderten nicht möglich ist.
Eine Abfindung aus einem Aufhebungsvertrag führt nicht zwingend zur Kürzung des Arbeitslosengeldes.
Studierende haben keinen Anspruch gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie auf einem Hochschulfest einen Unfall erleiden.
Auf für Rentenversicherungspflicht des Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG gilt die Regelung für GmbH-Geschäftsführer, sodass es auf die Verhältnisse bei der KG ankommt.