Die pauschale Festsetzung des Arbeitslosengeldes II (ALG II) verletzt nicht das Gebot der staatlichen Existenzsicherung. Das Bundessozialgericht sieht auch keinen Verstoß gegen das Vertrauensprinzip darin, dass das neue ALG II niedriger als frühere Sozialhilfesätze sein kann. In beiden Fällen kamen die Richter zu dem Ergebnis, dass die vom Staat derzeit festgesetzten 345 Euro Grundsicherung ausreichend sind. Eine individuelle Festsetzung ist danach nicht geboten, zumal mit der Übernahme eines Teils der Unterkunftskosten sowie der Berücksichtigung von Unterhaltspflichten ausreichend auf Einzelfallumstände reagiert werden kann.