Wer die Autobahn betritt um einen den Verkehr gefährdenden Gegenstand von der Fahrbahn zu entfernen, unterliegt grundsätzlich dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Bundessozialgericht, Urteil vom 27.03.2012
Fehlen die erforderlichen Mittel, so muss der Sozialleistungsträger die Kosten eines eigenen gebrauchten Schreibtischs für ein sechs Jahre altes Kind selbst dann tragen, wenn sich in dem Haushalt bereits ein solcher befindet.
Sozialgericht Berlin, Urteil vom 15.02.2012
Im Einzelfall muss der Sozialleistungsträger die Kosten einer Montessori-Therapie übernehmen, wenn einem geistig behinderten Kind dadurch die schulische Ausbildung ermöglicht oder erleichtert wird.
Bundessozialgericht, Urteil vom 22.03.2012
Die Fahrt zum Arzt ist auch dann als Pflegezeit zu berücksichtigen, wenn bei der Fahrtzeit selbst kein Pflegeaufwand anfällt, der Versicherte jedoch für den Weg vom Fahrzeug in die Praxis auf Hilfe angewiesen ist.
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.02.2012
Ein behinderter Versicherungsnehmer hat gegen seine Krankenkasse keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für das Potenzmittel Cialis.
Bundessozialgericht, Urteil vom 06.03.2012
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat gegen Zeitarbeitsfirmen einen Anspruch auf Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 23.01.2012
Wer mit seinem Kind innerhalb einer JVA lebt, hat mangels eigener Haushaltsführung keinen Anspruch auf Elterngeld.
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 17.01.2012
Wer im Freundeskreis aushilft und dabei einen Unfall erleidet, kann nicht unbedingt mit Zahlungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung rechnen.
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 30.01.2012
Ist der Konsum von Alkohol wesentliche Ursache für einen Verkehrsunfall, entfällt der Versicherungsschutz.
Landessozialgericht Bayern, Urteil vom 14.12.2011
Sozialleistungen dienen nicht der Vermögensbildung, weshalb in der Regel keine Darlehenstilgung durch den Sozialleistungsträger erfolgt.
Sozialgericht Detmold, Urteil vom 02.12.2011