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Entgegen einem Urteil des BSG hat das Sozialgericht Heilbronn einem 17 Jahre alten und unter dem Downsyndrom leidenden Mädchen die Kostenübernahme für ein spezielles Dreirad durch die Krankenkasse zugebilligt.
Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 20.01.2015
Eine Fahrtkostenerstattung durch den Arbeitgeber für Fahrten mit dem eigenen PKW darf Beziehern von Sozialleistungen nicht als Einkommen angerechnet werden.
Sozialgericht Detmold, Urteil vom 18.09.2014
Für die Fortzahlung des Krankengeldes ist es von entscheidender Bedeutung, dass eine weitere Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit spätestens am letzten Geltungstag der vorhergehenden Bescheinigung eingeholt wird.
Sozialgericht Detmold, Urteil vom 15.10.2014
Hat ein Gläubiger Leistungen der Sozialbehörde vom Pfändungsschutzkonto des Empfängers gepfändet, besteht gegen die Behörde kein Anspruch auf erneute Auszahlung der Sozialleistungen in bar.
Landessozialgericht Bayern, Urteil vom 09.01.2015
Auch wenn es die Kosten für eine mehrtägige Klassenfahrt nach Südtirol trägt, ist das Jobcenter nicht zu einer weiteren Kostenübernahme für eine benötigte Skiausrüstung verpflichtet.
Sozialgericht Berlin, Urteil vom 13.01.2015
Neben der Einführung des Mindestlohns müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Jahreswechsel noch auf zahlreiche weitere Änderungen einstellen.
Mit dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes kommen auf Arbeitgeber ab 2015 neue Aufzeichnungspflichten zu.
Mittellose Studenten ohne elterliche Unterstützung haben einen Anspruch auf BAföG-Vorausleistungen, müssen sich gezahltes Kindergeld jedoch auf diesen Anspruch anrechnen lassen.
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 09.12.2014
Wer infolge einer Trunkenheitsfahrt ohne Führerschein strafrechtlich verurteilt wird, hat keinen Anspruch auf die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente.
Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 20.11.2014
In Ausnahmefällen übernimmt das Jobcenter auch die Tilgungsraten für ein selbst bewohntes Eigenheim, wie das Landessozialgericht in Darmstadt urteilte.
Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 29.10.2014