Arbeitsunfall trotz Arbeitsunfähigkeit

Auch ein arbeitsunfähiger Arbeitnehmer kann einen Arbeitsunfall erleiden, wenn er sich gerade auf dem Heimweg vom Arbeitsplatz befindet.

Wer seinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung persönlich vorbei bringt und auf dem Heimweg einen Unfall erleidet, kann diesen als Arbeitsunfall geltend machen. Es ist nach einer Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts dabei ohne Bedeutung, dass der Arbeitnehmer sich vor dem Unfall bereits krankgemeldet hat. Die Krankmeldung suspendiert lediglich Teile der Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Dagegen umfasst die Unfallversicherung alle Verrichtungen, die mit dem Beschäftigungsverhältnis im Zusammenhang stehen. Dazu, so die Richter gehöre auch die Krankmeldung, da der Arbeitnehmer hierzu verpflichtet ist.

 
[mmk]