SG Mainz zur Ablehnung eines Sachbearbeiters des Jobcenters

Hartz-IV-Empfänger kann keinen neuen Sachbearbeiter verlangen.

Das Sozialgericht Mainz hat entschieden, dass Hartz-IV-Empfänger nicht das Recht haben, beim Jobcenter einen neuen Sachbearbeiter zu verlangen. Die Zuweisung des Sachbearbeiters sei eine verwaltungsinterne Entscheidung und sei nicht gerichtlich überprüfbar. Leistungsempfänger müssen sich daher mit den ihnen zugewiesenen Sachbearbeitern abfinden.
 
SG Mainz, Urteil SG Mainz S 10 AS 164 18 ER vom 14.03.2018
Normen: § 14 S 2 SGB 2, § 17 SGB 10
[bns]