Unterlagenvorlage bei selbstständigen Aufstockern

Jobcenter muss Originalunterlagen annehmen.

Das Sozialgericht Dresden hat entschieden, dass das Jobcenter von einem selbstständigen Aufstocker nicht verlangen kann, Kopien seiner Einkommensnachweise anzufertigen. Die Kosten obliegen der Behörde und dürfen daher nicht auf den Leistungsempfänger abgewälzt werden. Das Jobcenter darf daher die Annahme von Originalbelegen nicht verweigern.
 
SG Dresden, Urteil SG Dresden S 52 AS 4382 17 vom 11.01.2018
Normen: § 41a Absatz 3 Zweites Buch Sozialgesetzbuch
[bns]