Kein Trennungsunterhalt nach 10 jähriger Trennung

Trennungsunterhalt kann versagt werden, wenn die Ehegatten mehr als 10 Jahre getrennt leben.

In einem solchen Fall kann angesichts der langen Trennung der Aspekt der ehelichen Solidarität nicht mehr greifen, sodass der potentielle Antragssteller seinen Anspruch auf Trennungsunterhalt verwirkt.

Im Falle einer Scheidung kann grundsätzlich jedoch noch der Zugewinnausgleich sowie der Versorgungsausgleich durchgeführt werden.
 
Oberlandesgericht Bamberg, Urteil OLG Bamberg 7 UF 361 13 vom 13.05.2014
Normen: BGB §§ 1361, 1579 Nr. 8
[bns]