OLG Köln zur Wirksamkeit eines Nottestaments

Ein "Drei-Zeugen-Testament" ist unwirksam, wenn der Sohn der im Nottestament eingesetzten Alleinerbin als einer der Zeugen fungiert.

Ein Nottestament vor drei Zeugen kann dann errichtet werden, wenn sich der Erblasser in so naher Todesgefahr befindet, dass weder ein Testament vor einem Notar, noch ein Nottestament vor dem Bürgermeister rechtzeitig möglich ist. Das Testament kann dann stattdessen mündlich vor drei Zeugen erklärt werden. Als Zeuge kann jedoch nicht jeder auftreten. Im vorliegenden Fall war einer der Zeugen der Sohn des Lebensgefährtin des Erblassers, die im Testament als Alleinerbin eingesetzt wurde. Das OLG Köln kam zu der Überzeugung, dass das Testament nicht wirksam errichtet wurde, da Kinder der Personen, die durch das Nottestament einen rechtlichen Vorteil erlangen, nicht als Zeugen auftreten dürfen.
 
OLG Köln, Urteil OLG Koeln 2 Wx 86 17 vom 05.07.2017
Normen: § 2250 BGB
[bns]