Dabei kommt es nach Ansicht des Gerichts darauf an, wer Arbeitgeber des Bewerbers werden sollte.
In dem entschiedenen Fall bewarb sich der Kläger auf eine Stelle als Personalvermittler, die im Onlineportal ausgeschrieben war. Die Anzeige hatte eine Schwesterngesellschaft der GmbH eingestellt, welche auch maßgeblich das Bewerbungsverfahren durchführte.
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil LAG SH 4 Sa 246 12 vom 22.11.2012