eheähnliche_Lebensgemeinschaft

Als eheähnliche Lebensgemeinschaft wird das Zusammenleben von zwei Personen ähnlich wie in einer Ehe bezeichnet, ohne das eine solche besteht. Besondere Bedeutung erlangt diese Form des Zusammenlebens vor allem im Sozialrecht, wobei hier der Begriff der eheähnlichen Lebensgemeinschaft in 2006 durch den Begriff der Bedarfsgemeinschaft ersetzt wurde. Das Sozialrecht zielt bei der Behandlung dieser Lebensform darauf ab, dass der jeweilige Partner unter bestimmten Voraussetzungen für den jeweils anderen finanziell einzustehen hat und so die Sozialkassen entlastet werden.