Kostentragung für Anwalt bei Eigenbedarfskündigung

Kündigt ein Vermieter das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs und verstößt er hierbei gegen das Schriftformerfordernis, so liegt hierin eine schuldhafte Vertragsverletzung.

Gegen diese darf sich der Mieter über einen Anwalt wehren. Die anwaltlichen Kosten hat der Vermieter zu tragen.
 
Landgericht Hamburg, Urteil LG HH 307 S 55 10 vom 28.10.2010
Normen: § 568 I BGB
[bns]