Zwar kann durch eine Änderungskündigung ein bisher gezahltes Weihnachtsgeld in eine erfolgsabhängige Sonderzahlung umgewandelt werden. Zur Wirksamkeit einer solchen allein das Gehalt betreffenden Änderungskündigung ist es jedoch erforderlich, dass ein dringendes betriebliches Bedürfnis an der Entgeltreduzierung besteht, so das Bundesarbeitsgericht. Der Arbeitgeber muss daher nachweisen, dass ohne die Entgeltreduzierung unmittelbar die betriebsbedingte Kündigungen erfolgen müsste, um bevorstehende Verluste, die aus der Personalstruktur des Unternehmens stammen, zu beseitigen. Weiterhin gilt, dass die Änderungskündigung das mildeste Mittel sein muss.