Arbeitgeber trifft keine Pflichtverletzung bei unterlassener Pauschalierung der Lohnsteuer

Es ist unschädlich, wenn der Arbeitgeber nicht von der Möglichkeit der Pauschalierung der Lohnsteuer für geringfügig Beschäftigte Gebrauch macht.

In einem solchen Fall ist er dem Arbeitnehmer nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Insbesondere ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, von sich aus über Steuernachteile aufzuklären. Will der Arbeitnehmer eine Pauschalbesteuerung durchsetzen, muss er eine diesbezügliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber treffen.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 8 AZR 817 13 vom 13.11.2014
Normen: BGB §§ 241, 280; EStG §§ 38 Abs. 2 S. 1, 40 Abs. 3 S. 2, 40a Abs. 2, 42d Abs. 1,3
[bns]